Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher zwischen der BMF GmbH (nachfolgend BMF) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie aller sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden, sofern der Kunde der Einbeziehung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BMF dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

 

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Leistungserbringung durch Dritte


2.1 BMF stellt dem Kunden Softwareanwendungen, Applikationen etc. oder Speicherplatz auf eigenen Rechnern zur Verfügung oder stellt Rechner des Kunden in Rechenzentren unter. BMF bietet den Kunden die Verbindung zwischen den auf den Rechnern abgelegten Inhalten und dem Internet. Hinzu kommen weitere Leistungen, z.B. die Registrierung von Internet-Domains, Mail-Verkehr etc.


Die Einzelheiten der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Individualvereinbarungen, aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung nebst Preisliste zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen. Diese sind allesamt Vertragsbestandteil.


2.2 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind freibleibend. Technische Änderungen aufgrund technischen Fortschritts oder Entwicklung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Informationen, Merkblätter uä wirken nur informativ und werden nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. An den vorvertraglichen Mitteilungen behält sich BMF Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe bedarf der Kunde die ausdrückliche Genehmigung von BMF.


2.3 BMF ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen. Ebenso darf  BMF seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständige auf Dritte übertragen. BMF zeigt dem Kunden diese Vertragsübernahme mindestens zwei Wochen vor dem Übernahmezeitpunkt an.

 


3. Leistungen, Support


3.1 BMF erbringt Leistungen entsprechend den Vertragsvereinbarungen. Zugesagte Erreichbarkeits- und Performancewerte werden durch die für den jeweiligen Dienst gültigen Service-Vereinbarungen (Service-Level-Agreement) geregelt.


3.2 BMF behält sich im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert.


3.3 Werden kostenlose Leistungen erbracht, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des vergütungspflichtigen Vertrages sind. Sofern ein Mail-System für den Kunden angeboten wird und dieser es nutzt, speichert BMF die Daten maximal für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum.


3.4 Supportleistungen erstrecken sich ausschließlich auf Wartungsfragen des Zugangs. Weitere Supportleistungen werden nicht erbracht, wenn nicht über Art und Umfang des Supports sowie die Kosten eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (Service Level Agreements).


3.5 BMF ist berechtigt Speicherinhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen können, zu sperren, zu löschen oder deren Betrieb zu unterbinden.

 


4.  Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 Sofern der Kunde eigene Rechner bei BMF einstellt (Server-Housing), ist der Kunde für Betrieb und Wartung seines Rechners verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, Eigentümer der eingebrachten Hardware zu sein.
Etwaige Drittrechte hieran im Falle etwa von Leasing- und Finanzierungsverträgen zeigt der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen an. Der Kunde räumt BMF ein vertragliches Pfandrecht an der eingebrachten Hardware zur Sicherung sämtliche Ansprüche ein.


4.2 Der Kunde unterlässt den Betrieb von Webservices wie Email-, Counter, Toplist-, Banner, Filesharing- und Gästebuchdiensten. BMF behält sich vor, entsprechenden Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn eigene Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
BMF ist berechtigt, den Zugang zum Webspace bzw. zum Server zu sperren, wenn der Kunde Spam-Mails versendet und/oder versenden lässt.


4.3 Eine Weiter- bzw. Untervermietung von angemieteten Webspace (Web-Hosting) wird vom Kunden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall der Unentgeltlichkeit der Leistung durch BMF.


4.4 Bei ROOT-Servern hat der Kunde Administratorrechte, entsprechende fundierte Kenntnisse zur Server-Administration nebst laufender Fortbildung werden vom Kunden gewährleistet. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die BMF ggfs. zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.


4.5 Bei objektiven Anhaltspunkten von Gefährdungen für Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten durch den Server des Kunden, insbesondere Dos-Angriffe, wird BMF den Server des Kunden vorübergehend sperren. Bei vorsätzlicher Handlung des Kunden wird das Vertragsverhältnis fristlos gekündigt.


4.6 Für einen Managed Server Service (Erst-Einrichtung des Servers/Monitoring) ist BMF berechtigt, Update-Serviceprogramme, Firewall und Traffic-Meß-Tools auf dem Server zu installieren.


4.7 Pornographisch geprägte Inhalte (Hardcore) sowie Inhalte mit rechtsradikalen, nationalsozialistischen Charakter sowie Websites, deren Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, sind unzulässig. Entsprechend ist BMF berechtigt, den Zugang zur Website zu sperren.

 


5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung


5.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Rechnungen von BMF werden mit Zugang zur Zahlung fällig und sind sofort in einer Summe zahlbar. Etwaige auf der Rechnung von BMF ausgewiesene Zahlungsbedingungen / -fristen gelten vorrangig.
Der vereinbarte Tarif ergibt sich aus dem vom Kunden bestellten Produkt und/oder Dienstleistung (Webhosting oder Server-Paket etc.). Maßgeblich ist der Tarif zum Zeitpunkt der Bestellung gemäß Leistungsbeschreibung und Preisliste.


Einmalig zu zahlende Vergütungen sowie regelmäßig monatliche, quartalsweise oder jährlich zu zahlende Entgelte sind im Voraus zu entrichten.


5.2 Befindet sich der Kunde länger als einen Monat mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder beläuft sich der offene fällige Betrag auf mehr als ein Monatsentgelt, so kann BMF den Zugang der Daten (Webspace/Server und Email-Account) ohne vorherige Ankündigung sperren und auf Hinweis mit Frist von sieben Tagen den Speicherinhalt löschen. Darüber hinaus besteht das Recht zur fristlosen Kündigung.


5.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von BMF schriftlich anerkannt wurden. Die Abtretung von Forderungen gegen die BMF ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte wegen eines Gegenanspruches werden hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

 

6. Laufzeit und Kündigung


6.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung oder Beauftragung und endet mit der vertraglich vereinbarten Laufzeit, hilfsweise nach einem Jahr ab Unterschrift. Es wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, soweit es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.


6.2 BMF behält sich vor, eine Vertragsverlängerung abzulehnen. Gründe hierfür müssen nicht genannt werden.

 

 

7. Leistungsverzug


7.1 Eine etwaige Verzugshaftung von BMF kommt nur in Betracht, wenn grundsätzlich unverbindliche Ausführungstermine ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Der Beginn der angegebenen Ausführungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.


7.2 Der Ersatz von Folgeschäden für den Fall des Leistungsverzugs oder der Unmöglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Sofern der Verzug nicht auf einer von BMF zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


7.3 Der Kunde kann erst vom Vertrag zurücktreten, nachdem er BMF eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt hat und diese Frist verstrichen ist. Als angemessen gilt im Regelfall eine Frist von 1 Monat. War BMF an der Lieferung aus einem Grund gehindert, den BMF nicht zu vertreten hat, gilt eine Frist von 2 Monaten als angemessen. BMF ist zu Teillieferungen grundsätzlich berechtigt.

 


8.  Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss


8.1 BMF gewährleistet für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die kundenspezifisch erstellte Anwendung oder Software die vereinbarte Beschaffenheit hat gemäß Detailbeschreibung und wenn diese fehlt, die Anwendung oder Softwrae sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.


8.2 Gelieferte Software ist insoweit mangelfrei, wenn sie im Wesentlichen gemäß der Produkt- bzw. Programmbeschreibung arbeitet.


8.3 BMF behält sich im Gewährleistungsfall das Recht auf Nacherfüllung vor. Dieses gestaltet sich insoweit, als BMF ermöglicht wird, innerhalb angemessener Frist zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Ist der Mangel hiernach nicht behoben, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist BMF auch innerhalb der letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zu Minderung oder Rücktritt berechtigt. Über die Nacherfüllung hinausgehende Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen insoweit nur, wenn sich ein Mangel für das gesamte Leistungsbild der Software als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Mangel nicht durch andere Funktionen der Software kompensiert werden kann.


8.4 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die nicht auf die von BMF programmierte Software zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Beschädigung durch den Kunden, falsche Bedienung, Hardwarefehler und Softwarefehler anderer Hersteller.


8.5 BMF ist berechtigt, den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, dass dieser von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne Zustimmung von BMF vom Kunden oder einem Dritten Veränderungen an der Software, Systemsoftware, Hardware oder sonstigen Elementen und Zusatzeinrichtungen vorgenommen werden.


8.6 Der Kunde ist verpflichtet, BMF alle Informationen, insbesondere etwaige Testdaten oder Maschinenzeiten, kostenlos zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung des Gewährleistungsverlangens erforderlich sind. Ein etwaiger Mehraufwand, der durch Fehlen solcher Informationen oder Daten entsteht, ist vom Kunden zu tragen. Etwaige Aufwendungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, übernimmt BMF nur nach vorheriger Rücksprache.


8.7 Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich zu erheben.


8.8 Für den Fall fehlender vorrangiger Regelungen wird gewährleistet eine Verfügbarkeit der angebotenen Dienste von 97% im Jahresmittel, davon ausgenommen Zeiten der Nicht-Verfügbarkeit im Rahmen von Wartungsarbeiten oder technischer oder sonstiger Probleme, auf die BMF keinen Einfluss hat.

 


9. Urheber – und Eigentumsrechte


9.1 Sämtliche Software, Datenträger, Manual und alle Dokumentationen wie auch etwaige Kopien sind ein Produkt der BMF. Alle Urheberrechte und intellektuellen Eigentumsrechte stehen der BMF zu.


9.2 BMF räumt mangels anderer Vereinbarung ein auf die Vertragslaufzeit befristetes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertraglich festgelegten Software ein. Offline-Installation oder Zusatzverlinkungen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang.

 


10. Vervielfältigungen, Umarbeitung und Weitergabe von Software, Sperrung bei begründetem Verdacht des Verstoßes


10.1 Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Mängeln notwendig ist, sofern BMF sich mit Behebung des Mangels in Verzug befindet, die Beseitigung ablehnt.


10.2 Die Dekompilierung der überlassenen Programme ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Übersetzungen in Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1 UrhG angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Die hierbei gewonnenen Informationen dürfen nicht für andere Zwecke als zur Herstellung der Interoperabilität herangezogen werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.


10.3 Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummer oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.


10.4 Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von BMF nicht zur Weitergabe der von BMF programmierten Software, Freischaltung der Anwendung berechtigt, insbesondere nicht zur Veräußerung, Vermietung oder Leihe. Dies Verbot umfasst ebenso Fremdverlinkung oder Weitergabe von Links an Dritte und andere, nicht vertraglich vereinbarte Webseiten. Der unselbständige Gebrauch durch Arbeitnehmer des Kunden ist zulässig, wenn eine Mehrfachnutzung nicht stattfindet. Die unberechtigte Weitergabe verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz. Unabhängig vom Nachweis eines höheren Schadens, ist BMF berechtigt, für den Fall der unberechtigten Weitergabe einen Schaden in Höhe der Lizenzgebühr für die Software geltend zu machen. Die Lizenzbestimmungen für die Software sowie weitergehende vertragliche Vereinbarungen (Softwarepflege- und Systemwartungsverträge) bleiben unberührt.


10.5 Ein Verstoß berechtigt zur fristlosen Kündigung, ein begründeter Verdacht zur vorläufigen Sperrung des Zugangs.

 

 

11. Haftungsbeschränkung


11.1 Eine Haftung von BMF für direkt oder indirekt verursachte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind sowohl gegen über dem Kunden wie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


11.2 Bei Datenverlust beschränkt sich eine etwaige Ersatzpflicht auf die Höhe derjenigen Kosten, die bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten anfallen.


11.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung (11.1 und 11.2) gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Schäden, die auf dem Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

 

 

12. Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(Serienbereifungsinformationen, Gutachten)
BMF und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite zeitlich unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Hierzu zählen insbesondere auch Verfahrensabläufe und von BMF angewendete Methoden. Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks nutzen. Ein Verstoß berechtigt zur fristlosen Kündigung, ein begründeter Verdacht zur vorläufigen Sperrung.

 

 

13. Einwilligungserklärung des Kunden in die Datenverarbeitung für eigene Zwecke, Datensicherung


13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verkehrsdaten) während der Dauer des Vertragsverhältnisses zur Erfüllung des Vertragszwecks oder für Abrechnungszwecke speichert. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt, allerdings kann sich BMF zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter als Subunternehmer bedienen.


13.2 Die Bestandsdaten werden an Stellen weitergegeben, die für eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden. Hier findet eine Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten statt (z.B. DENIC-Abfrage, WHOIS-Abfrage der RIPE).


13.3 Der  Kunden kann auf Verlangen jederzeit über seinen gespeicherten Datenbestand, vollständig und unentgeltlich Auskunft erhalten.


13.4 Sämtliche Mitarbeiter und Dritte, den sich BMF zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, werden vertraglich zu strenger Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und bzgl. des deutschen Datenschutzgesetzes unterwiesen und belehrt.


13.5 Es ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, die Speicherinhalte seiner Website und eingesetzter Datenbanken in regelmäßigen Abständen auf externen Speichermedien zu sichern. Dem Kunden ist bewusst, dass es bei den an das Internet angeschlossenen Computern (Server und Clients) einschl. des Email-Betriebs trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen keine abschließende Datensicherheit geben kann.

 

 

14. Datenverarbeitung für fremde Zwecke (Auftragsdatenverarbeitung)


Soweit BMF bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die „Ergänzenden Bedingungen Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG“ der BMF Vertragsbestandteil. Maßgebend ist die jeweils gültige Fassung.

 

 

15. Domainvergabe und Rechte an Domains


15.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains fungiert BMF lediglich als Vermittler. Es wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.


15.2 Es gelten die jeweiligen Registrierungs-Vorschriften der zuständigen Registrierungsstelle, insbesondere hat BMF auf die Verfügbarkeit bei der Domain-Vergabe keinen Einfluss, ebenso wenig bei Domain-Verfügbarkeitsabfrage. Entsprechend wird keine Gewähr übernommen für Verfügbarkeit, Rechtsmängelfreiheit uä.


15.3 Die zur Verfügung gestellten IP-Adressen oder Subdomains werden im Bedarfsfall von BMF geändert. Eine Änderung wird grundsätzlich eine Woche vor Umschaltung bekannt gegeben.

 

 

16. Kontrollrechte, Sperrung der Domain


BMF wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig die vom Kunden betriebenen Websites aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den Kunden unverzüglich abmahnen und Abhilfe verlangen. Sollte dieser der Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die Rechtmäßigkeit nicht darlegen, besteht zu Gunsten von BMF ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall die registrierte Domain des Kunden gesperrt.

 

 

17. Jugendschutz
Sonstige Inhalte nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV), die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Adult-Angebote), sind vom Kunden so einzurichten, dass Dritte das Altersverifikationssystem nicht über die ihnen überlassene PIN umgehen können. BMF ist zur sofortigen Sperrung berechtigt, sollte ein Missbrauch und/oder eine entsprechende Dysfunktion des Sicherheitssystems (Logik-Bereich) bekannt werden.

 

 

18. Rechtswahl
Für die zwischen dem Kunden und BMF bestehende Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen mit BMF ist Augsburg. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist alleiniger Gerichtsstand Augsburg. BMF ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Vorstehende Sätze gelten auch, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat.

 

 

20. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand:2008-12-18

 
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